Lieber Freund, liebe Freundin des Sports,
wir freuen uns über Dein bzw. Ihr Interesse am TuS und hoffen, ein neues Mitglied willkommen heißen zu dürfen.
Unsere Mitglieder sind Nutznießer von Leistungen des Gesamtvereins (wie z.B. Versicherungsschutz, Verwaltung durch die Geschäftsstelle oder Nutzung unserer wunderschönen Anlage „Am Exer“) und erst recht des besonderen sportlichen und geselligen Angebots in den Abteilungen.
Der Vereinsbeitritt ist auch ein formaler Akt, weswegen wir noch auf nachfolgende Informationen aufmerksam machen möchten.
- Der Beitritt zum TuS Fritzlar setzt, aus organisatorischen Gründen, zwingend die Teilnahme am Einzugsverfahren voraus.
- Der Beitragseinzug geschieht halbjährlich zum 01.04. und 01.10.
- Gemäß Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 18.03.2017 sind die Beiträge wie folgt festgelegt:
10,- € einmalig
8,- € mtl.
21,- € mtl.
5,- € mtl.
5,- € mtl.
5,- € mtl.
Ein evtl. zu entrichtender Abteilungszusatzbeitrag bleibt von den Ermäßigungsanträgen unberührt und ist in voller Höhe zu zahlen. Das notwendige ErmäßigungsFormular ist im Downloadbereich zu finden.
- Zusätzlich werden gemäß Beschluss des erweiterten Vorstandes vom 13.03.2015 folgende Sonderbeiträge bzw. Lehrgangsgebühren erhoben:
8,- € mtl. Erwachsene
4,- € mtl. Kinder/Jugendl
2,50 € mtl. Erwachsene
6,- € mtl.
8,- € mtl.
8,- € mtl.
4,- € mtl.
4,- € mtl.
6,- € mtl.
- Als Kinder/Jugendliche gelten alle Mitglieder bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres.
- Für Erwachsene zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr, die noch zur Schule gehen bzw. studieren oder sich in Ausbildung befinden, kann auf Antrag der Beitrag für Jugendliche entrichtet werden. Entsprechende Bescheinigungen hierfür sind bei der Anmeldung bzw. beim Antrag vorzulegen.
- Als Familie gelten nur Eltern und Alleinerziehende mit eigenen Kindern, Stiefkindern sowie Pflegekindern.
Erwachsene Kinder zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr, die noch zur Schule gehen bzw. studieren oder sich in Ausbildung befinden, können auf Antrag noch zur Familie gezählt werden. Entsprechende Bescheinigungen hierfür sind bei der Anmeldung bzw. beim Antrag vorzulegen.